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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen der Hotel Guter Hirte gGmbH (nachfolgend Hotel genannt) und natürlichen und/oder juristischen Personen. Vertragsgegenstände sind die mietweise Überlassung von Übernachtungsräumlichkeiten, Tagungs- und/oder Veranstaltungsräumen sowie alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihnen wird seitens des Hotels ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

II. Vertragsabschluss

  1. Mit Ihrer Buchungsanfrage bieten Sie uns den Abschluss eines entsprechenden Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Rücksendung einer Bestätigung und unter Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Hotels zustande; bei kurzfristigen Buchungen auch durch eine mündliche oder telefonische Bestätigung vom Hotel.
  2. Die Änderung der Anzahl der Teilnehmer-/innen oder der gebuchten Zimmer ist dem Hotel umgehend mitzuteilen. Dabei gelten die Bestimmungen in Punkt VII.
  3. Alle Veranstalter haben bis spätestens 2 Werktage vor Anreise die Teilnehmerliste an das Hotel zu senden.

III. Leistungen

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die dem Kunden zugesagten und von ihm bestellten Leistungen zu erbringen. 
  2. Der Kunde/Veranstalter verpflichtet sich, die vom Hotel zugesagten und darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen. Bei Inanspruchnahme darüber hinaus gehender Zusatzleistungen gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, ansonsten eine angemessene Vergütung. 
  3. Beschafft das Hotel auf Veranlassung des Kunden/Veranstalters Dienstleistungen oder Ware von Dritten, so handelt er im Namen und auf Rechnung des Kunden/Veranstalters. 
  4. Grundsätzlich kann der Veranstalter und/oder Gast keinen Anspruch auf einen bestimmten Raum / ein bestimmtes Zimmer im Hotel Haus vom Guten Hirten stellen. Das Hotel behält sich vor, die Räumlichkeiten entsprechend ihrer Verfügbarkeit zu belegen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. 
  5. Einer Verschiebung und/oder einer Verlängerung der vereinbarten Anfangs- bzw. Endzeiten einer Veranstaltung ist durch das Hotel zuzustimmen. Die dadurch bedingte Zusatzleistung ist dem Veranstalter angemessen in Rechnung zu stellen, außer das Verschulden liegt auf Seiten des Hotels. 
  6. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die Veranstaltung die Sicherheit, den geordneten Geschäftsbetrieb und/oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, so kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Gast bei Vertragsschluss nicht ausreichend über die Veranstaltung informiert hat. Ebenfalls ist das Hotel zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn 
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Gründe die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
    • die Räumlichkeiten durch den Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel einem Dritten überlassen werden.
  7. Von Rücktritt und Kündigung ist der Veranstalter seitens des Hotels zeitnah zu informieren. In diesen berechtigten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz; die Ansprüche vom Hotel auf Schadens- und Aufwendungsersatz bleiben hiervon unberührt.

IV. Haftung

  1. Wir schließen unsere Haftung für fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. 
  2. Der Kunde/Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der technischen Einrichtungen, Anlagen und Räumlichkeiten vom Hotel. 
  3. Ist der Auftraggeber nicht auch gleichzeitig der Veranstalter oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler und/oder Organisator eingeschaltet, so haftet dieser dem Hotel gegenüber gesamtschuldnerisch. 
  4. Für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände oder Exponate wird keine Haftung übernommen. 

V. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die Preise der am Veranstaltungsdatum gültigen Preisliste.
  2. Die Leistungen vom Hotel sind bezahlbar in bar, per EC-Karte mit Geheimzahl, Kreditkarte (Visa/Master) oder Überweisung nach Erhalt der Rechnung. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug.
  3. Alle Preise sind inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer. Es gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich gültige Umsatzsteuersatz.
  4. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils gültigen Verzugszinsen i. H. v. 8% über dem Basissatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Endverbraucher beteiligt ist, i. H. v. 5% über dem Basissatz in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Hotel vorbehalten. Ferner ist das Hotel berechtigt, für jede Mahnung Gebühren in Rechnung zu stellen.
  5. Die kostenrelevante Altersstaffelung ist wie folgt: Erwachsene (ab 18 Jahren); Jugendliche (ab 16–18 Jahren) Jugendl. und Kinder (3–16 Jahren); Kleinkinder (0–3 Jahren)

VI. Räume, An- und Abreise

  1. Die Zimmer können am Anreisetag in der Regel ab 14:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag sind die Zimmer bis 10:00 Uhr zu räumen.
  2. Die Zimmer und Gruppenräume werden in einwandfreiem Zustand überlassen. Schäden sind unverzüglich am Empfang zu melden.
  3. Dem Hotel ist es bei Überschneidungen von Buchungen vorbehalten, dem Gast eine gleichwertige Unterkunft außerhalb des Hauses zu dem gebuchten Preis zur Verfügung zu stellen. 

VII. Ausfallgebühren

  1. Eine Stornierung der Buchung jedweder Art hat schriftlich zu erfolgen. 
  2. Bei Nichtanreise oder Stornierung einer Buchung für Übernachtung(en) und/oder Tagung(en) werden i.d.R. folgende Ausfallgebühren berechnet: (andere, davon abweichende Vereinbarungen, erfolgen schriftlich bei Angebotserstellung und/oder Reservierungsbestätigung) • bis 30 Tage vor Aufenthaltsbeginn: kostenfrei 
    • ab 30 Tage bis 1 Tag vor Aufenthaltsbeginn (Stornierung bis 17:59 Uhr): 60% der Übernachtungskosten 
    • ab 1 Tag vor Aufenthaltsbeginn (Stornierung ab 18:00 Uhr): 80% der Übernachtungskosten 
    • am Anreisetag selbst oder bei Nichtanreise: 100 % der Übernachtungskosten
  3. Bei Buchungen über ein Onlineportal, außer Buchungen über die eigene Homepage (www.hotel-guter-hirte.de), gelten die jeweiligen Stornobedingungen des genutzten Onlineportals.
  4. Bei Stornierung einer Tagungsveranstaltung werden folgende Ausfallgebühren berechnet: 
    • innerhalb 14 Tage vor Beginn: 50 % des bestätigten Arrangementpreises pro bestellten Tagungsteilnehmer 
    • innerhalb 48 Stunden vor Beginn: 100 % des bestätigten Arrangementpreises pro bestellten Tagungsteilnehmer
  5. Verringert sich die Teilnehmerzahl einer Tagungsveranstaltung um mehr als 20%, werden je nicht teilnehmenden Tagungsgast 50% der vereinbarten Tagungspauschale in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die nicht in Anspruch genommenen, für die Tagung reservierten Übernachtungen, sofern diese reservierten bzw. stornierten Zimmer nicht mehr (ganz oder teilweise) vermietet werden konnten.
  6. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen. 

VIII. Verpflegung

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung behalten wir uns vor, ein angemessenes Korkgeld pro Person zu berechnen.

IX. Haustiere, Rauchen, etc.

  • Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausgenommen sind Führhunde von blinden oder stark sehbehinderten Hotelgästen.
  • Es herrscht absolutes Rauchverbot im ganzen Haus. Der Veranstalter haftet für Teilnehmer, Besucher, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertragspartner. Bei Nichtbeachtung wird dem Veranstalter eine Gebühr in Höhe von € 50,- sowie die zusätzlichen Reinigungsleistungen und ggf. Ausfallgebühren nachgelagerter Gästeanreisen in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden als € 50,- entstanden ist.

X. Technische Einrichtungen, Seminartechnik und Dekoration

  1. Technische Einrichtungen und Seminartechnik werden gegen besondere Vereinbarung und auf Rechnung zur Verfügung gestellt.
  2. Störungen an zur Verfügung gestellter Seminartechnik, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, umgehend beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung wird dadurch nicht gerechtfertigt.
  3. Hard- und Softwareinstallationen an den technischen Einrichtungen vom Hotel sind unzulässig.
  4. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen bedarf der Zustimmung des Hotels. Eingebrachtes Dekorationsmaterial im weiteren Sinne muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars beim Auf-, Abbau oder während der Veranstaltung haftet der Gast.

XI. Bezeichnung des Hotels und das Logo vom Hotel Haus vom Guten Hirten

  1. Werbemaßnahmen, welche unter Verwendung der Bezeichnung, der Beschreibung oder des Logos unseres Hauses durchgeführt werden sollen, bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  2. Eine sonstige Verwendung des Logos und des Bildmaterials vom Hotel bedarf ebenso der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

XII. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden von uns nur dann und nur in dem Umfang erhoben, wie Sie sie uns selbst zur Verfügung stellen.
  2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre Einwilligung nur dann, wenn wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermittelten Parteiwillen entspricht.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster. Es gilt deutsches Recht.

Hotel Haus vom Guten Hirten
Mauritz-Lindenweg 61
48145 Münster
Telefon 0251 3787-0
Telefax 0251 3787-460
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Der Integrationsbetrieb Hotel Haus vom Guten Hirten wird durch finanzielle Mittel der Stiftung Wohlfahrtspflege, des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS), des LWL und der Aktion Mensch gefördert.